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Steuern frühzeitig begleichen lohnt sich wieder

18. Dezember 2023

In den letzten Jahren waren wir uns gewohnt, keinen oder nur einen bescheidenen Zins auf Steuervorauszahlungen zu erhalten beziehungsweise für Ausstände zu zahlen. Aufgrund des gestiegenen Zinsniveaus führen der Bund sowie auch die meisten Kantone ab dem Jahr 2024 wieder einen Ausgleichszins ein.

Bezahlen Sie Ihre Steuern also bereits Anfang Jahr statt Ende Jahr oder bezahlen Sie mehr Steuern als nötig, so erhalten Sie einen Ausgleichszins. Der Zins wird in der Regel auf der definitiven Steuerrechnung ausgewiesen und von der Steuerzahllast in Abzug gebracht. Wenn Sie jedoch die Steuern erst später bezahlen oder zu geringe Steuervorauszahlungen leisten, können in gewissen Kantonen Negative-Ausgleichszinsen anfallen.

Nebst den Ausgleichszinsen erhöhen sich auch die Verzugszinsen, die bei verspäteter Zahlung der Steuerrechnung anfallen.

Folgend eine Übersicht, gültig ab 01.01.2024:

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Es empfiehlt sich also zu prüfen, ob genügend Steuern vorausbezahlt wurden und falls nötig weitere freiwillige Vorauszahlungen zu leisten.

Reto Ottiger berät Sie hierzu gerne und hilft Ihnen, die Steuerschuld zu berechnen.

 lee heimerl titania

+41 41 226 30 55
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