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Vorsorge Beratung / Willensvollstreckermandat

Bei der Erarbeitung eines Finanzplanes können die künftigen Geldflüsse geplant und allenfalls eine angepasste Anlagestrategie gewählt werden, sei es in der beruflichen Vorsorge, Wertschriften, Immobilien oder anderen Anlageformen.

Wenn es um die Vorsorge im Falle einer Unzurechnungsfähigkeit oder gar Versterbens geht, agieren wir als vertrauenswürdige Partnerin beim Erstellen und Ausführen eines Vorsorgeauftrags oder als Willensvollstreckerin.

Gemeinsam mit unseren Kunden/Kundinnen sowie Anwälten erarbeiten wir eine massgeschneiderte Nachlasslösung die persönlich und steuerlich auf die Kundschaft zugeschnitten ist.