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Erhöhung der Zinssätze für Vorschüsse und Darlehen

25. Juli 2023

Achtung, die steuerlich anerkannten Zinssätze für Vorschüsse oder Darlehen an Beteiligte oder nahestehende Dritte sind per 01.01.2023 stark angestiegen. Müssen Sie Massnahmen treffen?

Nehmen nahestehende Personen oder Aktionäre aus einem Unternehmen Darlehen, dann mussten diese in der Regel seit mehreren Jahren mit nur 0.25% verzinst werden. Das führte dazu, dass zum Teil grössere Darlehen stehen gelassen wurden, da die Zinsen zu vernachlässigen sind. Auch bei Nachfolgeregelungen haben wir viele Fälle, wo die Steuerbehörde eine Mindestverzinsung gemäss dem jeweiligen Rundschreiben betreffend steuerlich anerkannte Zinssätze für Vorschüsse oder Darlehen verlangte.

Seit dem 1. Januar 2023 müssen Darlehen oder Kontokorrente in Schweizer Franken neu mit 1.5% verzinst werden. Das ist doch das sechsfache des bisherigen Zinses. Falls auch Sie solche Darlehen in den Büchern haben, stellt sich nun die Frage, ob allenfalls Dividenden auszuschütten sind oder andere Umfinanzierungen vorgenommen werden können, damit diese Zinsen umgangen werden können. Falls das Darlehen mit Fremdkapital finanziert wird, muss allenfalls sogar noch einen höheren Zinssatz angewandt werden.

Aber auch die maximal möglichen Zinssätze, welche Gesellschaften für Darlehen von nahestehenden Personen oder Aktionäre zahlen, sind wesentlich gestiegen. Für Immobilien- und Betriebskredite sind neu 2.0% bis 3.5% zulässig (bisher 1% bis 3%). Die Höhe ist abhängig von der Art der Kreditgewährung. Falls das Fremdkapital als verdecktes Eigenkapital gilt, dann darf dieser Teil weiterhin nicht verzinst werden.

Wenn aufgezeigt werden kann, dass die vereinbarten Zinsen einem Drittvergleich entsprechen, können auch Zinssätze angewandt werden, welche von den Zinssätzen gemäss Rundschreiben abweichen. Die Steuerverwaltungen sind jedoch sehr zurückhaltend und stellen hohe Anforderungen, um dies zu belegen.

Allenfalls ist es nun an der Zeit, um zu überprüfen, ob die bestehenden Darlehensverträge den neuen Bestimmungen entsprechen oder ob Umfinanzierungen vorzunehmen sind.

André Hegglin berät Sie hierzu gerne und hilft Ihnen, eine steuerlich sinnvolle Lösung zu finden.

 hegglin andre

+41 41 226 30 56
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