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Geplante Steuererhöhung auf Vorsorge-Kapitalbezüge – jetzt handeln!

28. Juli 2025

Was heute noch steuerlich attraktiv ist, könnte bald deutlich teurer werden – wir helfen Ihnen, rechtzeitig zu reagieren.

Worum geht es?
Der Bund rechnet in den kommenden Jahren mit strukturellen Defiziten von rund drei Milliarden Franken jährlich. Zur Stabilisierung der Finanzen prüft der Bundesrat unter anderem, Kapitalbezüge aus der 2. und 3. Säule künftig stärker zu besteuern – ein Vorschlag mit weitreichenden Folgen für viele Steuerpflichtige.

Besteuerung heute: Wie funktioniert es aktuell?
Kapitalbezüge aus der beruflichen und privaten Vorsorge (2. und 3. Säule) werden heute getrennt vom übrigen Einkommen und zu einem begünstigten Steuersatz versteuert – sowohl auf Bundes- als auch auf Kantonsebene.

Aktuell werden Kapitalleistungen auf Bundesebene nur zu 1/5 des normalen Steuertarifs besteuert. Das bedeutet dass diese heute maximal zu 2,3 % (ein Fünftel des Maximalsteuersatzes von 11,5 %) besteuert werden.

Diese Regelung stellt einen bedeutenden steuerlichen Vorteil dar – vor allem im Vergleich zur ordentlichen Einkommensbesteuerung, wie es für Rentenzahlungen der Fall ist.

Was plant der Bundesrat – und welche Folgen hätte das?
Der Bundesrat plant eine komplette Neugestaltung der Besteuerung von Kapitalleistungen aus Vorsorgemit einer deutlichen Erhöhung der Bundessteuer und einer neuen Tarifstruktur ab 1. Januar 2028. Dazu gehört auch die Anpassung der Besteuerung bei Ehegatten:

Bisher: Kapitalbezüge von Ehegatten werden zusammengerechnet, was die Progression erhöht.

Neu: Kapitalbezüge von Ehegatten werden getrennt besteuert → dadurch: Wegfall eines milderen Tarifs für Verheiratete, da die Progression durch Zusammenrechnung entfällt.

Steuerbelastung geltendes Recht vs. Reformszenario (ohne Kantons- oder Gemeindesteuern):
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Diese neue Staffelung bedeutet: Je höher der Kapitalbezug, desto höher der durchschnittliche Steuersatz. Besonders betroffen wären also Personen mit mittleren bis hohen Vorsorgeguthaben.

Kantonale Ebene
Im Gegensatz zum Bund senkt der Kanton Luzern die Steuern für höhere Kapitalauszahlungen in zwei Schritten wesentlich und wird dadurch schweizweit zum Spitzenreiter: (Steuersatz Stadt Luzern, ohne Bundessteuern)
TIH Bild2

Unsere Einschätzung

  • Auch wenn es sich derzeit um einen Vorschlag handelt: Die politischen Zeichen deuten klar auf eine stärkere Besteuerung von Kapitalleistungen hin.
  • Nutzen Sie die heutigen Steuerprivilegien, solange diese noch gelten – insbesondere bei geplanten Kapitalbezügen
  • Einzahlungen in die 3. Säule bzw. freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse sind nach wie vor steuerlich interessant.
  • Möglichkeit von Kapitalbezügen für Wohneigentum / Früh- und Teilpensionierung abklären.
  • Der höher besteuerte Rentenbezug könnte allenfalls wieder interessanter werden, zumindest für einen Teil der Pensionskassengelder.
  • Eine vorausschauende Steuer- und Vorsorgeplanung ist jetzt besonders wichtig, um mögliche Steuererhöhungen zu umgehen oder zu reduzieren.
  • Wir beobachten die Entwicklung für Sie und halten Sie auf dem Laufenden.

→ Wir beobachten die Entwicklung für Sie und halten Sie auf dem Laufenden.

Lassen Sie uns gemeinsam vorausschauend planen – individuell auf Ihre Situation abgestimmt

Die geplanten Änderungen könnten Ihre Vorsorgeentscheidungen erheblich beeinflussen. Deshalb: Kommen Sie frühzeitig auf uns zu. → Wir analysieren Ihre individuelle Situation und entwickeln eine massgeschneiderte Strategie – steuerlich und finanziell optimal.

 lee heimerl titania

+41 41 226 30 52
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