Hinweise zur Deklaration von Kryptowährungen und Staking-Erträgen
Die korrekte Deklaration von Kryptoassets in der Steuererklärung wird immer wichtiger, insbesondere angesichts neuerer Entwicklungen und strengeren behördlicher Anforderungen. Folgend weisen wir Sie auf einige zentrale Punkte hin, die für Ihre Steuererklärung 2024 entscheidend sind.
Deklaration von Kryptoassets
- Kryptowährungen müssen mit ihrem Kurswert per 31. Dezember (respektive per Ende Steuerperiode) in der Steuererklärung deklariert werden.
- Erträge aus Kryptowährungen, wie Zinsen oder Staking-Rewards, gelten als Vermögenserträge und sind ebenfalls anzugeben.
Staking
Beim Staking handelt es sich um eine Methode, bei der Kryptowährungen auf einer Blockchain hinterlegt werden, um Transaktionen zu validieren und das Netzwerk zu sichern. Im Gegenzug erhalten die Teilnehmer Belohnungen in Form von zusätzlichen Kryptowährungen, diese Stacking-Rewards qualifizieren als steuerbares Einkommen.
Wenn Sie Staking betreiben, ist die Chance gross, dass die Steuerbehörden auf einen offiziellen Steuerauszug Ihrer Kryptowährungsplattform oder Ihres Brokers bestehen. In einigen Fällen kann ein Screenshot des Vermögens per Stichtag (Ende Steuerperiode z.B. 31.12.2024) ausreichend sein. Es ist daher wichtig, diese Nachweise frühzeitig bereitzuhalten.
Unterstützung durch Krypto-Steuersoftware
Für die korrekte Deklaration können Sie auch spezialisierte Krypto-Steuersoftware nutzen. Diese Tools helfen dabei, Transaktionen übersichtlich darzustellen und Berichte für die Steuererklärung zu erstellen. Hier eine Auswahl von, von den meisten Schweizer Steuerbehörden anerkannten Plattformen:
- Blockpit: https://blockpit.io
- Koinly: https://koinly.io
- CoinTracking: https://cointracking.info
Diese Lösungen erleichtern nicht nur die Dokumentation, sondern sorgen dafür, dass die Anforderungen der Steuerbehörden erfüllt werden.
Selbständige Erwerbstätigkeit
- Unter Umständen kann eine selbständige Erwerbstätigkeit in Form eines gewerbsmässigen Wertschriftenhandels vorliegen. Dies wird individuell geprüft, basierend auf den spezifischen Gegebenheiten des Einzelfalls. Um mehr Rechtssicherheit zu gewährleisten, hat die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) Kriterien festgelegt, die dabei helfen, gewerbsmässigen Handel vom privaten Wertschriftenhandel zu unterscheiden.
- Das aktive Betreiben von Mining oder Nodes gilt grundsätzlich als selbständige Erwerbstätigkeit.
- Bei einer selbständigen Erwerbstätigkeit sind Gewinne steuerpflichtig, während Aufwände und Kursverluste abgezogen werden können. Zusätzlich ist der Gewinn der AHV zu unterstellen.
Straflose Selbstanzeige
Falls Kryptoassets oder daraus erzielte Erträge in der Vergangenheit nicht korrekt deklariert wurden, gibt es die Möglichkeit einer straflosen Selbstanzeige. Dies ist einmal im Leben möglich und ermöglicht es, die Nachsteuer und Verzugszinsen für maximal zehn Jahre nachzuzahlen – ohne zusätzliche Strafen.
Unterstützung bei Fragen
Die Deklaration von Kryptowährungen kann komplex sein, insbesondere wenn Staking, Mining oder andere Aktivitäten eine Rolle spielen. Wir helfen Ihnen gerne, die benötigten Nachweise korrekt vorzubereiten und Ihre Steuererklärung ordnungsgemäss einzureichen. Weiter unterstützen wir Sie gerne bei der Frage ob eine selbständige Erwerbstätigkeit vorliegt oder bei einer möglichen straflosen Selbstanzeige. Melden Sie sich einfach bei uns.
+41 41 226 30 52
