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AHV-Reform und ihre Auswirkungen auf die berufliche Vorsorge

24. Juni 2024

Am 25. September 2022 haben Volk und Stände die Reform AHV 21 mit einer knappen Mehrheit angenommen. Diese Reform bringt nicht nur Änderungen in der ersten Säule der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), sondern hat auch wesentliche Auswirkungen auf die zweite Säule der beruflichen Vorsorge. Diese Anpassungen sind insbesondere für die Pensionsplanungen von grosser Bedeutung.

Änderungen in der ersten Säule
Die Reform AHV 21 sieht unter anderem die Erhöhung des Referenzalters für Frauen sowie flexible Pensionierungsoptionen in der ersten Säule vor. Weitere Infos dazu finden Sie in unserem Newsletter vom 22. März 2024.

Veränderungen in der zweiten Säule
Eine der bedeutendsten Neuerungen in der zweiten Säule ist die gesetzliche Verankerung der Teilpensionierung in bis zu drei Schritten (als ein Teilschritt gelten sämtliche Bezüge in einem Kalenderjahr), was von einigen Pensionskassenversicherungen heute bereits angeboten wird. Durch die Einführung dieser Flexibilität wird den Versicherten eine feinere Abstimmung ihrer Ruhestandsplanung ermöglicht, da sie ihre Altersleistungen nicht auf einen Schlag beziehen müssen. Dies ist besonders vorteilhaft für jene, die ihre Arbeitszeit schrittweise reduzieren möchten, ohne sofort auf ein festes Einkommen zu verzichten.

Die einkommenssteuerliche Anerkennung des schrittweisen Altersrücktritts ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:

  1. Es muss eine massgebliche sowie dauerhafte Reduktion des Beschäftigungsgrades vorliegen, wobei «massgeblich» mindestens 20% bedeutet
  2. Der Lohn muss ebenfalls im entsprechenden Umfang reduziert werden.
  3. Der Bezug von Altersleistungen muss dem Umfang der Reduktion des Beschäftigungsgrades entsprechen
  4. Die Teilpensionierung sowie deren Voraussetzungen müssen im BVG-Reglement verankert sein

Möglichkeiten und Risiken der Teilpensionierung
Die Teilpensionierung bietet den Versicherten mehr Flexibilität bei der Planung ihres Ruhestands. Sie können einen Teil ihrer Altersleistung bereits ab dem Alter von 63 Jahren beziehen. Die Vorsorgeeinrichtungen haben jedoch die Möglichkeit, ein tieferes Alter für den ersten Leistungsbezug festzulegen, was viele bereits anbieten. Der frühestmögliche Zeitpunkt, um sich in der BVG pensionieren zu lassen bleibt bei 58 Jahren. Aufgeschoben werden kann die BVG-Pensionierung auf Antrag bis spätestens 70 Jahre, sofern weiterhin eine Erwerbstätigkeit vorliegt.

Diese Flexibilität ermöglicht eine schrittweise Reduktion der Erwerbstätigkeit und eine besser abgestimmte finanzielle Planung des Ruhestands. Jedoch sind mit dieser Flexibilität auch Risiken verbunden. Besonders der Bezug der Altersleistung in Kapitalform ist in höchstens drei Schritten zulässig, was eine sorgfältige und frühzeitige Planung erfordert. Weiter muss die 3-Jahressperrfrist immer im Auge behalten werden. Steuerliche Überlegungen spielen hierbei eine zentrale Rolle, um nicht plötzlich in eine hohe Steuerprogression zu fallen oder auch um eine missbräuchliche Steuerumgehung zu verhindern. Zudem muss immer auch das geltende BVG-Reglement genau analysiert werden und gilt als Basis.

Zudem ist zwischen Pensumsreduktion und Teilpensionierung zu unterschieden. Bei der blossen Pensumsreduktion wird nicht automatisch von der Teilpensionierung ausgegangen. Was folglich zu anderen Möglichkeiten sowie Steuerfolgen führen kann.

Fazit
Die Reform AHV 21 bringt bedeutende Veränderungen sowohl in der ersten als auch in der zweiten Säule mit sich. Insbesondere die neuen Regelungen zur Teilpensionierung eröffnen zusätzliche Planungsmöglichkeiten, die jedoch auch sorgfältig geprüft werden müssen, um steuerliche Nachteile zu vermeiden.

Durch diese Anpassungen wird eine flexiblere und individuellere Gestaltung des Ruhestands möglich, was den unterschiedlichen Wünschen und Bedürfnissen der Versicherten besser gerecht wird.

Für eine erfolgreiche Pensionsplanung ist es daher unerlässlich, sich umfassend und frühzeitig mit den neuen Bestimmungen auseinanderzusetzen. Kommen Sie auf uns zu und gemeinsam erarbeiten wir einen massgeschneiderten Zeit- und Vorgehensplan für Ihre künftige Pensionierung.

 lee heimerl titania

+41 41 226 30 52
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