03. Dezember 2024
Nachdem die Zinsen auf Steuervorauszahlungen im Jahr 2024 deutlich angehoben wurden, sollen diese im Jahr 2025 wieder gesenkt werden.
Bezahlen Sie Ihre Steuern bereits Anfang Jahr statt Ende Jahr oder bezahlen Sie mehr Steuern als notwendig, so erhalten Sie einen Ausgleichszins. Der Zins wird in der Regel auf der definitiven Steuerrechnung ausgewiesen und von der Steuerzahllast in Abzug gebracht. Wenn Sie jedoch die Steuern erst später bezahlen oder zu geringe Steuervorauszahlungen leisten, können in gewissen Kantonen Negative-Ausgleichszinsen anfallen.
Nachdem im Jahr 2024 in den meisten Kantonen auf Steuervorauszahlungen Ausgleichszinsen eingeführt wurden, werden im Jahr 2025 die Zinsen auf das aktuelle Zinsniveau angepasst und wieder deutlich gesenkt.
Die Verzugszinsen für verspätete Steuerzahlungen bleiben weiterhin hoch, weshalb eine fristgerechte Begleichung der Steuerrechnungen nach wie vor sehr ratsam ist.
Die folgende Tabelle unterstützt Sie dabei zu entschieden, ob Vorauszahlungen in Ihrem Fall vorteilhaft sind:

Wir beraten Sie hierzu gerne und helfen Ihnen, die Steuerschuld zu berechnen.

+41 41 226 30 55
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