Steuergesetzesrevision 2025 Kanton Luzern
Am 22. September 2024 stimmen die Stimmberechtigten im Kanton Luzern über die Steuergesetzesrevision ab. Das Paket scheint grundsätzlich ausgewogen, da beide Poole unzufrieden sind: Für die einen gehen die Steuersenkungen viel zu wenig weit – für die anderen profitieren die Falschen zu viel.
Am 18. Juni 2023 hat das Schweizer Stimmvolk der globalen Mindeststeuern für Unternehmen ab einem Umsatz von EUR 750 Mio. zugestimmt. Das führte dazu, dass nun per 1. Januar 2024 eine nationale Ergänzungssteuer eingeführt wird. Für die Zentralschweizer Kantone, welche die juristischen Personen tiefer als 15 % besteuern, bedeutet dies, neue Einnahmequellen, auch wenn davon nur 75 % den Kantonen zufliessen. Schätzungen zufolge wird davon ausgegangen, dass in Luzern rund 200 Firmen betroffen sind. In Zug geht man von rund 400 Firmen aus, Schwyz 75, Nidwalden 50 und Obwalden und Uri je 10.
Es besteht eine gewisse Angst in den Kantonen, dass diese grösseren Unternehmen, wenn nun der Steuervorteil wegfällt, die Zentralschweiz verlassen könnten. Die Kantone sind gefordert, entsprechende Massnahmen einzuführen, dabei sind neue Ideen gefragt. Der Kanton Zug will rund CHF 200 Millionen pro Jahr in gezielte Standortmassnahmen investieren. Dabei wird auf drei Pfeiler gesetzt: soziale Massnahmen, Infrastruktur und innovative Projekte sowie Förderbeiträge an Unternehmen für Nachhaltigkeit und Innovation.
Der Kanton Luzern reagiert nicht nur – aber auch deswegen mit einer Steuergesetzesanpassung. Nachdem im Kanton Luzern im Jahr 2023 mit einem Verlust von CHF 21 Millionen budgetiert und ein Gewinn von CHF 167 Millionen erzielt wurde und auch im Jahr 2024 die neusten Hochrechnungen mit einem Gewinn von CHF 140 Millionen rechnen anstelle eines Defizites von CHF 16 Millionen, ist der Handlungsspielraum für diese Reform definitiv vorhanden.
Was sind die wesentlichen Änderungen der Luzerner Steuergesetzesrevision vom 22. September 2024:
Sondersteuern auf Kapitalleistungen aus Vorsorge
Auszahlungen aus der 2. Säule oder Säule 3a unterliegen einer Sondersteuer, welche eine Progression vorsieht. Je nach Höhe befindet sich der Kanton Luzern in Sachen Steuerbelastung im Vergleich zu den anderen Kantonen im 7. bis 17. Rang. Die Steuergesetzesrevision sieht vor, dass der Kanton Luzern diese Steuern in zwei Schritten senkt, einerseits im Jahr 2025 und andererseits im Jahr 2028. Im Jahr 2028 wäre dann der Kanton Luzern auf Rang 2 bis 7 der Steuerbelastung im Vergleich mit den anderen Kantonen. Wer Kapitalauszahlungen plant, sollte sich überlegen, ob er diese nicht erst im Jahr 2025 vornehmen sollte!
Neue Sozialabzüge
Mit einem neuen Sozialabzug wird die Besteuerung von Personen mit tiefen Einkommen wesentlich reduziert. Ebenfalls bei den natürlichen Personen werden die Kinderabzüge vereinfacht und die Kosten für Drittbetreuung erhöht.
Kapitalsteuern für juristische Personen
Die Kapitalsteuern in Luzern sind im Verhältnis zu anderen Kantonen hoch. Diese soll in zwei Schritten von heute rund 0.9 Promille bis 2028 auf 0.01 Promille gesenkt werden. Anteilsmässig ist das eine hohe Reduktion. Die wesentlichen Steuereinnahmen bei juristischen Personen stammen jedoch nicht aus diesen Kapitalsteuern, sondern aus den Gewinnsteuern. Diese werden unverändert beibehalten bzw. mit der OECD-Mindeststeuern erhöht. In vielen Kantone wurden die Kapitalsteuern in den letzten Jahren abgeschafft oder wesentlich reduziert. In einigen Kantone werden die Kapitalsteuern an die Gewinnsteuern angerechnet. Diese Reduktion ist angebracht in der aktuellen Steuerlandschaft.
Patentbox und Forschungs- und Entwicklungsabzug
Durch den Wegfall des Holdingprivilegs im Jahr 2019 wurden neue Instrumente geschaffen, um Firmen zu entlasten. Der Kanton Luzern hatte bisher nur 10 % der Entlastung für die Patentbox zugelassen. Neu wird 90 % zugelassen. Dieser komplex zu berechnende Abzug werden nur wenig Firmen nützen, doch erhöht der Kanton Luzern damit die Standortattraktivität im Bereich Innovation, was dringend notwendig ist.
Aktuell ist vorgesehen, diesen bei 0 % zu belassen. Auch hier wäre es vor dem Hintergrund der Standortattraktivität interessant, den Satz anzupassen und Investitionen in diesem Bereich zu fördern.
Wir beobachten die Entwicklung der Steuergesetzgebung insbesondere in der Zentralschweiz und sind gespannt, wie sich die Kantone in den nächsten Jahren entwickeln. Damit können wir auch eine vorausschauende Steuerplanung für unsere Kunden garantieren. Möchten Sie weitere Informationen oder haben Sie konkrete Fragen – wir helfen Ihnen gerne dabei.
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